Verhalten bei Unwetter

  • Der Schulträger (in dem Fall die Stadt Duisburg) entscheidet über eine mögliche Schließung.
  • Die Eltern entscheiden, ob sie ihre Kinder schicken wollen.
  • Ankommende Kinder werden aufgenommen und versorgt.
  • Kinder, die nicht abgeholt werden können, werden versorgt.